Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen stellen die Basis für eine Zusammenarbeit mit uns dar.

Im Rahmen der Zusammenarbeit stellt Grad & Partner (GuP) dem Vertragspartner umfassendes Know-how sowie langjährige Erfahrung in den Bereichen Business Development, Sales, Marketing & Kommunikation zur Verfügung. GuP wirkt aktiv im betrieblichen Alltag des Auftraggebers arbeiten, um interne Prozesse, Strukturen und Abläufe kennenzulernen, kritisch zu hinterfragen und gemeinsam mit dem Vertragspartner weiterzuentwickeln. Ziel ist es, bestehende Gepflogenheiten auf den Prüfstand zu stellen und zukunftsorientierte Verbesserungen vorzunehmen. Alle Maßnahmen verfolgen dabei das Ziel, den nachhaltigen Erfolg des Vertragspartners zu sichern und dessen Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken.

Mitwirkungspflicht des Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich, GuP bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere:

  • die rechtzeitige Bereitstellung aller relevanten Informationen, Daten und Unterlagen,
  • die Gewährung des notwendigen Zugangs zu internen Ansprechpartnern, Prozessen und Systemen,
  • die Einbindung von GuP in strategische und operative Besprechungen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist,
  • sowie die zeitnahe Rückmeldung zu Vorschlägen, Konzepten und Maßnahmen.

 

Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle für die Projektumsetzung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend und entbinden die Agentur von etwaigen Leistungsverpflichtungen während dieser Zeit. Kann ein Projekt aufgrund von Versäumnissen oder fehlender Mitwirkung des Kunden nicht gestartet oder um mehr als vier Wochen verschoben werden, gilt der Leistungszeitraum als erbracht. In diesem Fall behält GuP den Anspruch auf das vereinbarte Honorar, auch wenn die operative Umsetzung nicht erfolgt ist.

Geistiges Eigentum
Alle von GuP im Rahmen dieser Zusammenarbeit erstellten Konzepte, Unterlagen, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – geistiges Eigentum von GuP. Der Vertragspartner erhält daran ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das auf die Dauer dieser Vereinbarung sowie auf die Zwecke der Zusammenarbeit beschränkt ist. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung der Arbeitsergebnisse für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GuP.

Abwerbeverbot
Für den Auftraggeber gilt ein striktes Abwerbeverbot von GuP Mitarbeitern von 12 Monaten nach Abschluss des letzten gemeinsamen Projekts. Sollte sich der Auftraggeber nicht an das Abwerbeverbot halten, muss er bei Anstellung eines ehemaligen GuP Mitarbeiters eine Pönale in der Höhe von EUR 35.000,00 netto an GuP bezahlen. Fälligkeit ist der erste Arbeitstag des ehemaligen GuP Mitarbeiters beim Auftraggeber.

Abrechnung & Zahlungsziel
Die Erstabrechnung erfolgt sowohl für einmalige Workshops, Tagespakete als auch für wiederkehrende Leistungen immer mit Annahme des Angebots. Tagespakete sowie wiederkehrende Leistungen werden alle 4 Wochen im Vorhinein verrechnet. 

Für Remote Tätigkeiten wird standardmäßig ein Stundensatz von EUR 138,12 verrechnet. Bei Remote oder auf Stundenbasis zu verrechnende Aufgaben erfolgt eine Abrechnung im 15-Min-Takt. Leistungserbringungen nach 20 Uhr oder am Samstag, Sonntag oder Feiertagen werden mit einem Aufschlag von 100% auf den Stundensatz verrechnet. Tagespakete können zwischen den einzelnen Mitarbeitern von GuP auch aufgeteilt werden.

Die vereinbarten Kostensätze unterliegen einer jährlichen Indexanpassung auf Basis der Entwicklung des österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) +3% Punkte.. Die Anpassung erfolgt jeweils im Jänner auf Grundlage des Durchschnittswerts des VPI des vorangegangenen Kalenderjahres. 

GuP wird dem Vertragspartner immer eine elektronische Rechnung ausstellen und an die im Onboarding-Dokument angeführte E-Mail-Adresse versenden. Rechnungen von GuP sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen netto nach Rechnungsstellung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist GuP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz sowie angemessene Mahnspesen in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist GuP berechtigt, bei Zahlungsverzug die Erbringung weiterer Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

Reisekosten & Sonderzeiten
Die An- & Rückreise zum Auftraggeber bzw. Dienstreisen mit dem PKW werden mit EUR 1,00 pro Kilometer verrechnet. Der Auftraggeber stellt für GuP einen kostenfreien Parkplatz für die Dauer der Zusammenarbeit zur Verfügung. Ausgangspunkt für Geschäftsreisen ist stets Weberberg 27, 4076 St. Marienkirchen, Österreich. Die Reisedistanz wird auf Basis der von Google Maps ausgewiesenen Route ermittelt. Es wird im Zweifel immer die kürzeste Route verrechnet.

Anderweitig entstehende Kosten (zum Beispiel für Kunden- & Messebesuche, Reisen, notwendige Flüge, Übernachtungen etc) werden zu den tatsächlichen Kosten zuzüglich einer Handling-Fee von 15% auf den Bruttobetrag an den Vertragspartner weiterverrechnet. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit. Der Vertragspartner wird sich um die Verpflegung im Rahmen der Zusammenarbeit bei Vor-Ort Terminen kümmern.

Laufzeit und Kündigungsfrist
Rahmenverträge zwischen dem Auftraggeber und GuP werden immer auf unbestimmte Zeit geschlossen.Eine Kündigung der Zusammenarbeit ist jeweils zum Monatsletzten fristwahrend möglich. Für Business Development as a Service Vereinbarungen (Tages- oder Stundenpakete) gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten, ab dann unterliegen Sie folgenden Kündigungsfristen:

1-3 Monate Zusammenarbeit: 1 Monat Kündigungsfrist
4-12 Monate Zusammenarbeit: 2 Monate Kündigungsfrist
> 12 Monate Zusammenarbeit: 3 Monate Kündigungsfrist 

Stichtag zur Berechnung der Zusammenarbeit ist das Datum des ersten unterschriebenen Angebots durch den Auftraggeber mit GuP. Die Kündigung ändert nicht den Status der Ansprüche an Vermittlungsgebühren aus bereits vermittelten Projekten bzw. Kontakten. Der Provisionsanspruch ab dem Vertragsende bleibt für weitere 36 Monate aufrecht, Stichtag ist hier das Ende der Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und GuP.

Geheimhaltungsverpflichtung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung sämtlicher Informationen, Daten, Unterlagen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung zugänglich werden. Diese dürfen ausschließlich für die Zwecke der Zusammenarbeit verwendet und im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben oder offengelegt werden.

Soweit Informationen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen weitergegeben werden müssen, sind diese als vertraulich zu kennzeichnen und dürfen nur zu dem Zweck genutzt werden, für den sie übermittelt wurden. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, diese Geheimhaltungsverpflichtung auch auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auf externe Dritte, die in die Vertragserfüllung eingebunden sind, entsprechend zu übertragen.

Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Nach Vertragsende sind sämtliche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhaltenen Unterlagen und Daten auf Verlangen der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich zurückzugeben. Der Kunde erklärt sich mit Unterzeichnung des Angebots bereit, als Referenzkunde für GuP genannt zu werden und erlaubt GuP die Verwendung des Unternehmenslogos auf der Website und in der Unternehmenspräsentation.

Haftung & Datenschutz
Jede Vertragspartei haftet für Schäden, die sie der anderen Vertragspartei durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zufügt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung von SG für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Der Vertragspartner ist für Handlungen, Entscheidungen und Maßnahmen, die in seiner eigenen betrieblichen Sphäre stattfinden, eigenverantwortlich.

GuP und der Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeiteten personenbezogenen Daten vertraulich und ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu behandeln.

Personenbezogene Daten dürfen nur in dem Umfang erhoben, gespeichert, genutzt oder weitergegeben werden, wie es für die Durchführung dieser Vereinbarung erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, sie ist gesetzlich vorgeschrieben oder durch die betroffene Person ausdrücklich genehmigt. Beide Vertragsparteien stellen sicher, dass auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eingebundene Dritte die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Wir sind berechtigt, die mit unserer Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückzahlen, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten etc.) zum Zweck der Geschäftsabwicklung zu verarbeiten

Wir sind berechtigt und ermächtigt, sämtliche den Kunden oder ein mit ihm konzernmäßig verbundenes Unternehmen betreffenden Daten (einschließlich Bilanzdaten) an konzernmäßig verbundene Unternehmen, Versicherungen und Banken, soweit dies zur Versicherung von Forderungen gegen den Kunden notwendig ist, an Gläubigerschutzverbände zum Zwecke der Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der Daten zur Wahrung von Gläubigerschutzinteressen, sowie Bank-informationen zur Beurteilung von Forderungen oder sonstiger Risikobeurteilung zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

Gerichtsstand
Die Vertragspartner vereinbaren, im Falle aller Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, dass jeweils der Gerichtsstand der beklagten Partei genutzt wird. Im Falle von GuP ist dies Wels.

Salvatorische Klausel
Alle schriftlichen und mündlichen Abreden, die nicht zum Bestandteil dieses Vertrages erhoben werden, verlieren mit Unterfertigung dieses Vertrages ihre Wirksamkeit. Änderungen, Ergänzungen, Zusätze etc. zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Ergeben sich durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages Lücken, so verpflichten sich die Vertragsparteien, gemeinschaftlich an einer Regelung mitzuwirken, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. 

Die aus diesem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind, sofern in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, nicht übertragbar, gehen aber auf Gesamtrechtsnachfolger oder bei Betriebsübergang auf die Einzelrechtsnachfolger über und sind allfälligen Einzelrechtsnachfolgern zu überbinden. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. 

Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 22.12.2025 für alle nach diesem Zeitpunkt geschlossenen Geschäfte.